Es gibt Werkstätten für geistig, körperlich und seelisch Behinderte. Manchmal sind sie spezialisiert auf eine Form der Behinderung, in anderen Fällen nehmen sie alle Behinderten auf. Auch Behinderte haben ein Bedürfnis und Anrecht, nützliche Arbeit zu leisten. Aber die Anforderungen müssen ihrer besonderen Behinderung angepasst sein. Die Beschäftigten einer Behindertenwerkstatt werden nach ihren Leistungen bezahlt. Das kann durchaus einem normalen Gehalt entsprechen. Träger dieser Einrichtungen sind meist private gemeinnützige Vereine. Werkstätten für geistig Behinderte sind gelegentlich mit Heimen kombiniert, in denen die Behinderten leben können.
Die Absonderung von behinderten Menschen in besonderen Einrichtungen hat aber viele Nachteile. Viel besser wäre es, man würde die Behinderten in ganz normalen Betriebe, vielleicht an einem besonderen Arbeitsplatz, beschäftigen. Das Geld, das wir aufwenden, um Behindertenwerkstätten zu finanzieren, könnten wir auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte in normalen Betrieben verwenden.