4. Die überörtlichen Träger der
Sozialhilfe sind, neben vielen anderen Funktionen,
Leistungsträger für Menschen mit Behinderung .
Eine wichtige Aufgabe des Landschaftsverbandes Rheinland
(als einer von 23 Trägern in der
Bundesarbeitsgemeinschaft) sind die Leistungen zur Teilhabe
an allen gesellschaftlichen Bereichen. Dies sind Leistungen
des ambulanten und stationär betreuten Wohnens,
z.B. Kostenübernahme bei Unterbringung im Wohnheim
für psychisch Kranke und Behinderte oder
Leistungen zur Tagesgestaltung oder zum Erhalt des
selbständigen Wohnens.
Das Integrationsamt des
Landschaftsverbandes hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Menschen mit Schwerbehinderung die Teilnahme am Arbeitsleben
zu ermöglichen und entsprechende Leistungen
bereitzustellen.
Beratung und rechtliche Hilfe bietet
der Integrationsfachdienst, der u. a. schwerbehinderte
Menschen ganz konkret bei Konflikten am Arbeitsplatz
berät, in Fragen der Schwerbehinderung Auskunft gibt
oder bei der Vermittlung in geeignete Stellen behilflich
ist.
Die örtlichen Fürsorgestellen als
Kooperationspartner des Integrationsamtes sind häufig
die ersten Anlaufstellen für Arbeitgeber oder
behinderte Menschen.
Info: http://www.lwl.org/LWL/Soziales/BAGues
oder: http://www.lvr.de/soziales