Schwerbehinderte. Als schwerbehindert gilt, wer infolge
einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung einen Grad der Behinderung (GdB) von
mindestens 50 hat. Schwerbehinderte können einen
Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt oder den
Kommunalverwaltungen beantragen. Sie haben je nach
Schwerbehinderung nicht nur besonderen Schutz im
Arbeitsleben (Kündigungsschutz), sondern können
auch bestimmte Vergünstigungen in Anspruch
nehmen: Steuerermäßigungen,
zusätzlichen Urlaub, eventuell finanzielle Hilfen zu
Schulbesuch und Ausbildung, ggfls. Ermäßigungen
zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Das wichtigste ist,
dass alle Schwerbehinderten einen Anspruch auf
Rehabilitation haben, wenn Aussicht besteht, dass dadurch
die Lebens- und Arbeitsfähigkeit wesentlich verbessert
wird. Jedoch ist es im Einzelfall schwierig zu sagen, wer
die Kosten zahlt, ob Krankenkasse, Rentenversicherung,
Arbeitsagentur oder Sozialamt. Dazu muss man sich beraten
lassen.
Eltern, die ein schwerbehindertes Kind haben,
können ebenso Hilfe in Anspruch nehmen. In Betracht
kommen u.a.: Förderung durch spezielle Einrichtungen,
Hilfe im Haushalt und zur Pflege, besondere Freibeträge
bei der Steuer, unentgeltliche Beförderung durch
öffentliche Verkehrsmittel etc. Der LVR und die freien
Wohlfahrtsverbände geben Ihnen Auskunft über die
besonderen Fördermöglichkeiten behinderter Kinder,
beispielweise bei der Wahl der geeigneten Schule. Je nach
Grad der Behinderung bekommt das Kind einen
Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt.
info: www.versorgungsaemter.de
oder: Familienratgeber.de
Auskunft erhält
man auch über die Gesundheitsämter und die
Sozialhilfeträger.