Rente. Wer durch Krankheit in seiner
Erwerbssfähigkeit so weit eingeschränkt ist, dass
sein Leistungsvermögen um mehr als 50 Prozent gemindert
ist, kann Erwerbsminderungsrente beantragen. Voraussetzung
ist, dass man mindestens fünf Jahre vor Eintritt der
Erwerbsminderung beschäftigt war, davon müssen die
letzen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein.
Als Teilerwerbsminderung gilt, wenn der Antragsteller noch
3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, die volle
Erwerbsminderung besteht bei einer Erwerbsfähigkeit von
unter 3 Stunden.
Die Erwerbsminderungsrente wird in der
Regel befristet ausgesprochen, kann jedoch in eine
unbefristete umgewandelt werden, wenn die
Erwerbsunfähigkeit von Dauer ist.
Vor Beantragung
einer Rente sollte man sich beim Versichertenältesten
der Krankenkassen oder bei der Deutschen Rentenversicherung
beraten lassen. Dort erhält man auch die
Antragsunterlagen.