Häusliche Hilfe. Wenn jemand akut erkrankt und zu Hause nicht versorgt ist, zahlen die Krankenkassen vorübergehend für den eigenen Haushalt eine Pflegekraft. Wenn dauerhaft Pflege nötig wird, werden die Kosten für eine ständige Pflegekraft unter Umständen vom Sozialamt übernommen. Ist durch Krankheit der Mutter der Haushalt unversorgt, zahlen Krankenkassen oder das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter acht Jahren oder ein behindertes Kind dem Haushalt angehört.