Grundsicherung erhält, wer dauerhaft
erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht
ausreichend sichern kann (z. B. durch Rente.) Häufig
wird die Grundsicherung als Ergänzung zur Rente
gewährt. Bei Leistungen der Grundsicherung werden in
der Regel die Angehörigen nicht unterhaltspflichtig, es
sei denn, ihre Einkommen oder Vermögen übersteigt
einen Betrag von 100.000 € pro Jahr.
Beide
Leistungsformen beinhalten in der Regel auch die
Übernahme von Miet- und Heizkosten, sowie die
Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen.
Träger dieser Leistungen sind die Städte und
Kommunen, bei einigen Hilfearten auch der
überörtliche Träger der Sozialhilfe.
Info: Stadt- oder Kommunalverwaltung