Gehalts- und Lohnfortzahlung. Bei Krankheit muss der Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen Gehalt oder Lohn weiter bezahlen. Danach zahlen die Krankenkassen das Krankengeld, das etwa 75% des Nettoeinkommens ausmacht, für die Dauer von max. 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung).
Kündigung. Auch während einer Krankheit kann man gekündigt werden. Hat ein Arbeitnehmer jedoch einen Schwerbehindertenausweis, kann der Arbeitgeber nur dann kündigen, wenn das Integrationsamt zugestimmt hat.