Krankenpfleger bzw. Krankenschwestern müssen für ihre Ausbildung drei Jahre eine anerkannte Krankenpflegeschule besuchen. Dabei steht die Unterrichtung über körperliche Krankheiten im Vordergrund. Eine Spezialisierung als Krankenpflegekraft in der Psychiatrie kann nach der normalen Ausbildung in einem mehrjährigen Kursus berufsbegleitend gewonnen werden. In diesen Kursen wird vor allem vermittelt, wie der Umgang mit psychisch Kranken therapeutisch genutzt werden kann. Sie lernen dort Gesprächsführung, Verständnis für seelische Probleme, Kenntnisse über soziale Hilfen usw. Die Schwestern bzw. Pfleger werden nach Absolvierung eines solchen Kurses Fachschwester bzw. Fachpfleger für Psychiatrie.
Aufgabe der Schwestern bzw. Pfleger ist im Krankenhaus die Gestaltung des Tagesablaufs, in der Praxis oder anderen ambulanten Diensten Beratung und Hilfe. Sie gewährleisten eine fürsorgliche Betreuung in der Klinik oder sind Stütze im häuslichen Leben. Die körperliche Pflege steht in der Psychiatrie naturgemäß im Hintergrund. Für die kann und soll der Patient selbst sorgen, damit er seine Selbständigkeit bewahrt. Er braucht dagegen das Gefühl, in einer beschützten und verständnisvollen Umgebung zu sein.
Krankenpflegekräfte können Medikamente nur auf Anordnung eines Arztes austeilen, niemals selbst verordnen. Sie dürfen Spritzen intramuskulär (zum Beispiel in den Po) und subkutan (unter die Haut) geben. Sie können Blut abnehmen und Untersuchungen einfacher Art durchführen (Blutdruck, Temperatur messen, EKG ableiten etc).