Ambulante Behandlung bei einem Arzt zahlt die Krankenkasse. Psychotherapeutische Behandlung kann ein Arzt ohne besondere Vorkehrungen nur sechs Stunden für einen Patienten durchführen. Ist eine längere Behandlung notwendig, muss er zuerst einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, dem ein Gutachten beizufügen ist. Meist wird der Antrag bewilligt. Das gilt auch für die psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychologen. Eine Stunde kostet zwischen 80und 100 Euro.
Die Behandlung im Krankenhaus oder in einer Tagesklinik
zahlt die Krankenkasse. Bei Alkoholikern zahlen die
Krankenkassen nur die ersten vierzehn Tage der Behandlung,
also die Entgiftung; dann muss der Patient entlassen werden.
Falls erforderlich, kann er jedoch wieder aufgenommen werden
für weitere vierzehn Tage. Die nachfolgende
Entwöhnungsbehandlung, die Kur, zahlen die Träger
der Rentenversicherung. Jedoch ist dafür ein etwas
umständliches Antragsverfahren notwendig.
Psychosozialer Dienst, Beratung durch
Ämter und Beratungsstellen sowie Tagesstätten und
Patientenclubs sind in der Regel kostenlos.